EU beschließt Rechtsrahmen für digitale Dienste – Digital Services Act

EU beschließt Rechtsrahmen für digitale Dienste – Digital Services Act

Digital Services Act

Der digital Services Act soll ein Gesetztespaket über und für digitale Dienstleistungen werden, die die Europäische Kommission schnellstmöglich angehen will. Das Ziel: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung von Innovationen im europäischen Online-Bereich.

Im Bezug auf die juristische Lage, die Digitale Dienste und Services betrifft, gibt es auf europäischer Ebene einen enormen Nachholbedarf. Eigentlich werden zurzeit nur die Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr und die E-Commerce-Richtline für Online-Dienste geregelt.

Allerdings hat sich der Rechtsrahmen seit Anbeginn des Internets nicht verändert, was sich dahingehend verändert hat, sind die Märkte, die Technologien, das Angebot und das Nutzerverhalten. Vor 20 Jahren dachte man schließlich auch noch, das Internet sei nur ein kurzzeitiger Trend, der sich auf lange Sicht nicht durchsetzen wird.  

Heute wissen wir, ohne Online-Dienste geht es in der lokalen, regionalen, europäischen oder globalen Wirtschaft nicht mehr und deswegen wird es auch Zeit, die entsprechenden Rechtsrahmen endlich anzupassen.

Das soll mit dem Digital Service Act oder auch Plattformgrundgesetz, demnächst passieren.

Online-Technologien und das Internet allgemein, hatten für die Wirtschaft und die Menschheit in den vergangenen Jahren enorme Vorteile, aber auf der anderen Seite steigt mit jeder Innovation das Risiko für den Nutzer. Von Cyberattacken bis zur Möglichkeit, im Darknet schnell und einfach illegale Geschäfte abzuwickeln oder anderen, verbotenen Inhalten, die im Internet unverfolgbar rumgeistern.

Aber auch auf der legalen Seite kontrollieren Monopolisten wie Google, Facebook oder Apple durch ihre Macht und der Reichweite immer mehr Ökosysteme der digitalen Wirtschaft und es mangelt auch an der Transparenz über die Gesetztes konforme Umsetzung der Datenschutzvorgaben. Dem allem soll mit den neuen Gesetzten entgegengewirkt werden.

Allerdings ist das Plattformgrundgesetz noch weit davon entfernt, tatsächlich in Kraft treten zu können, der erste Entwurf wird für Ende 2020 erwartet.

Man kann allerdings sagen, wenn es den Beteiligten der Kommission gelingt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die die europäischen Anbieter eint und gleichzeitig die Macht der Monopolisten beschränkt, dann würde sich die digitale Welt, wie wir sie kennen, stark verändern.

Kommentar verfassen